Allgemeine
Situation
Laut
einer Studie des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheiten haben
13% der normalbegabten
Kinder
Leistungs- oder Teilleistungsstörungen,
2,5%
bis 4% eines Jahrgangs sind von
umfänglichen Lernstörungen betroffen.
Zum Zeitpunkt der Einschulung sind diese Kinder auf
Grund einzelner oder komplex auftretender Störungen und Schwächen noch in
hohem Maß beeinträchtigt, so dass sie an der Grundschule nur unter sehr
erschwerten Bedingungen starten können.
Nachhilfe, kaum Freizeit, psychosomatische Beschwerden,
Zurückstellungen, drohende Wiederholung können die Folgen und der Beginn einer
gescheiterten Schullaufbahn sein.
Die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen
bieten sich an, um einen Fehlstart in der Schullaufbahn eines Kindes zu
vermeiden.
Die
Merkmale der Diagnose- und
Förderklassen
Ø
In den
Diagnose- und Förderklassen wird
der Lernstoff der ersten zwei Grundschulklassen auf drei
Jahre verteilt (Klassen DFK 1, DFK 1A und DFK 2). Dabei werden zusätzliche
sonderpädagogische Hilfen geboten. Es bleibt viel Zeit, die Kinder basal und in
ihren individuellen Teilleistungsdefiziten zu fördern.
Ø
Die Schüler
lernen in Kleingruppen und nach Leistungsstand differenziert. Bei Bedarf
bekommen sie Einzelförderung.
Ø
Das
Lernen wird durch ein großes Therapie- und Förderangebot unterstützt. Dazu
gehören Logopädie, Reittherapie, Ergotherapie, psychomotorische Förderung, früh
einsetzender Schwimmunterricht und eine gezielte Sprachförderung.
Verhaltenstherapeutische Ansätze werden im Unterricht und in Projekten
verwirklicht.
Ø
Um all
dies effizient zu verwirklichen sind kurze Wege nötig. Deshalb wird ein enger
Kontakt zu den Eltern gepflegt und es werden regelmäßig Teambesprechungen
abgehalten.
Ø
Danach ist eine Rückführung in den dritten Jahrgang der
Grundschule möglich. Das zusätzlich eingeschobene Jahr (DFK 1A) wird
schulrechtlich nicht als Wiederholungsjahr gezählt. Die Kinder müssen aber
insgesamt 10 Jahre in die Schule gehen.
Für die DFK besteht die Möglichkeit,
im dritten und vierten Jahrgang am Förderzentrum nach dem Grundschullehrplan
– mit dem Ziel des Übertritts in den fünften Jahrgang der Hauptschule-
unterrichtet zu werden.
Darüber hinaus
sind auch die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung für Schüler, die
aus der 9.Klasse des Sonderpädagogischen Förderzentrums abgehen, zu beachten.
Es gibt eine breite Palette von unterstützenden Maßnahmen durch die
Bundesanstalt für Arbeit und eine Sonderberufsschule mit spezifischen
Angeboten.
Die
schulpolitische Zielsetzung der Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen
ist einerseits
anderseits
Kennzeichen der „Diagnose- und
Förderklassen“
-
Unterricht
nach dem Lehrplan der Grundschule
-
besondere
Unterrichtsmethoden (Handzeichen beim Lesenlernen, konkret anschauliches Übungsmaterial
in Mathematik)
-
geringe
Klassenstärke
(12 bis 14 Schüler)
-
mehr
Lehrerstunden pro Schüler
-
interdisziplinäres
Lehrerteam von Sonderpädagogen mit den Fachrichtungen
-
Lernbehindertenpädagogik
-
Verhaltensgestörtenpädagogik
-
Sprachbehindertenpädagogik
-
Körperbehindertenpädagogik
-
diagnosegeleitete
Förderung nach individuellen Förderplänen
-
Anmeldung
auf freiwilliger Basis durch die Erziehungsberechtigten
-
Rückführung
an die Grundschule ist möglich
Sonderpädagogische
Diagnose- und Förderklassen sind eine tragende Säule im Gesamtkonzept eines
Sonderpädagogischen Förderzentrums.
Die
Diagnose- und Förderklassen als
Bestandteil der Schullaufbahn
Die Jahrgangsstufen sind je nach dem
individuellen Leistungsstand für die Schüler nach allen Seiten durchlässig.
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